Das Pflichtteilsrecht / Der Pflichtteil

Das Erbrecht kennt in der Praxis viele Emotionen. Übergangene Kinder oder die Ehefrau fühlen häufig durch die durch den Verstorbenen (im Erbrecht: „Erblasser“) getroffenen Entscheidungen benachteiligt und gekränkt.

Grundsätzlich darf der jeder frei darüber verfügen, wer sein Vermögen nach seinem Ableben erhalten soll. Dies geschieht häufig in Form eines Testaments. Es gibt jedoch gewisse Einschränkungen dieser Freiheit. Die Testierfreiheit wird durch das Pflichtteilsrecht begrenzt. Nachkommen und Ehepartner sollen – außer in Ausnahmefällen – jedenfalls einen bestimmten Teil des Vermögens erhalten.

Auf dieser Seite soll ein Überblick für die bestehende Rechtslage und manche wichtige Urteile zum Pflichtteilsrecht gegeben werden. Dies soll Ihnen dabei helfen, zu beurteilen, ob Ihnen Pflichtteilsrechte zustehen oder auch dabei helfen ein gutes Testament zu schreiben, durch das niemand gesetzwidrig benachteiligt wird.

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Diese Seite widmet sich einer grundsätzlichen Darstellung der allgemeinen österreichischen Rechtslage. Sie soll vor allem einen ersten Überblick über das österreichische Pflichtteilsrecht schaffen. Da jeder Einzelfall in der Regel anders gelagert ist, und gerade im Erbrecht kleine Fehler auch große finanzielle Auswirkungen haben können, ist eine professionelle Beratung durch einen Fachmann vor Errichtung eines Testaments oder der Verfolgung der eigenen rechtlichen Interessen unbedingt erforderlich.

Zur Verfügung gestellt von

RA. Dr. Paul Rizzi
www.rizzi.at